Das Fahrzeug ist häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Wir vertreten Ihre Interessen in allen Bereichen des Automobilrechts, egal ob privater oder gewerblicher Verkäufer, ob Werkstatt, Autohaus oder Kunde, ob PKW, LKW, Bus, Gebraucht- oder Neuwagen.

Im Automobilrecht sind vornehmlich die Regelungen des BGB zu beachten. Dies gilt etwa, wenn Sie als Käufer oder Verkäufer eines Fahrzeugs (neu oder gebraucht) gehandelt haben und sich nunmehr Schwierigkeiten ergeben. Häufig stellt sich die Frage der Wirksamkeit von Vertragsklausen, beispielsweise im Falle des Ausschlusses der Gewährleistung, der Verkürzung der Verjährung oder vereinbarter Lieferzeiten. Hier ist zumeist eine AGB-rechtliche Prüfung vorzunehmen, welche wegen der Komplexität dieser Thematik und der sich stets wandelnden Rechtsprechung von einem Anwalt vorgenommen werden sollte. Auch eine Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Minderung des Kaufpreises sollte nicht leichtfertig erklärt werden, ohne die rechtliche Lage zuvor im Einzelnen beurteilt zu haben. Immer wieder kommt es auch vor, dass erst nach der Fahrzeugübergabe Mängel entdeckt werden. Die rechtliche Beurteilung ist in diesen Fällen davon abhängig, ob das Fahrzeug von einem Privatmann oder einem Unternehmer ver- bzw. gekauft wurde.

Auch bei Auseinandersetzungen nach einer Reparatur eines Fahrzeugs beraten wir Sie gern. Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Kunde die Zahlung wegen angeblicher Mängel verweigert oder Sie mit der Reparatur Ihres Fahrzeugs unzufrieden sind. Häufig lassen sich derartige Angelegenheiten bereits außergerichtlich klären. Sollte dennoch ein Gerichtsverfahren erforderlich werden, vertreten wir Sie gern.

Das Automobilrecht spielt zudem auch im Verkehr von Unternehmern eine Rolle, etwa zwischen Autohäusern, Werkstätten und Lieferanten. Hier kommt es immer wieder vor, dass sich der Vertragspartner mit der Lieferung von Waren oder mit der Bezahlung in Verzug befindet. Gern prüfen wir Ihre Verträge und unterstützen Sie bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch nach Unfällen. Die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung, die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen sowie die Geltendmachung der Reparaturkosten, des Minderwerts, der Mietwagenkosten, etc. erfordern vertieftes Wissen dieser Thematik. Häufig sind im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Unfalls etwa die Begriffe Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederbeschaffungsaufwand und merkantiler Minderwert anzutreffen, welche den wenigsten rechtlichen Laien wirklich verständlich sind. Gern erläutern wir Ihnen hier die Rechtslage und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sollte es zu einem Personenschaden gekommen sein, ist zudem auch an die Geltendmachung weitere Schäden wie etwa Arztkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld zu denken.

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