Im Medizinrecht verfügen wir über eine langjährige Berufserfahrung. Dr. Frank Rybak ist berechtigt, den Titel Fachanwalt für Medizinrecht zu führen.

Ein einheitliches Regelwerk, wie etwa ein „Medizingesetzbuch“ gibt es nicht. Vielmehr entspringen die Rechtsquellen sowohl dem Zivilrecht, als auch dem öffentlichen Recht. So enthält der öffentlich rechtliche Bereich beispielsweise Regelungen zur Berufsausübung. Eine erhebliche Rolle im Medizinrecht spielt das allgemeine Berufsrecht, das ärztliche Gesellschaftsrecht und das Arztwerberecht.

Ein Sonderbereich ist das Arztstrafrecht. Klassischer Fall ist der Abrechnungsbetrug. Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte profitieren von unserer großen praktischen Erfahrung, welche durch den Titel Fachanwalt für Medizinrecht nachgewiesen ist.

Das Leistungsangebot der rybak.zehender.wirtschaftskanzlei in Northeim im Medizinrecht:

  • Zulassungsrecht;
  • Zulassung als Vertragsarzt;
  • zahnärztliches Berufs- und Vertragsrecht;
  • Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht von Praxen;
  • arzthaftungsrechtliche Fragestellungen;
  • außergerichtliche Streitbeilegung durch ärztliche Gütestellen;
  • private und gesetzliche Krankenversicherung;
  • Arbeitsrecht im Krankenhaus und in der Arztpraxis;
  • Vergütungsrecht der Heilberufe;
  • effiziente Durchsetzung von Honorarforderungen;
  • Forderungseinzug für Ärzte und Zahnärzte.

Die sich im Zusammenhang mit dem Medizinrecht ergebenden Fragestellungen können an dieser Stelle nicht abschließend aufgezählt werden. Aufgrund unserer im Medizinrecht bestehenden Berufserfahrung, die durch den Fachanwaltstitel Fachanwalt für Medizinrecht nachgewiesen ist, können wir Ihre medizinrechtlichen Angelegenheiten schnell einer juristischen Lösung zu führen. Der Schwerpunkt besteht in der beratenden Tätigkeit. Sprechen Sie uns an!

Ihr Fachanwalt für Medizinrecht

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