Das Bankrecht ist keine in sich abgeschlossene Materie. Ein einheitliches Regelwerk, wie etwa ein „Bankgesetzbuch“, gibt es nicht. Unter Bankrecht sind vielmehr alle Rechtsnormen des privaten und öffentlichen Rechts zu verstehen, die einen Bezug auf die Organisation und das Handeln eines Kreditinstituts haben können. Einige Regelungen enthält das BGB, zum Beispiel über das Darlehen und die Bürgschaft. Im Handelsgesetzbuch (HGB) finden sich weitere Vorschriften, wie Regelungen zu Kaufmannsbürgschaft, Kontokorrent, Zinsen und Provisionen. Daneben gibt es das Börsengesetz und das Kreditwesengesetz.

Nahezu jeder steht in vertraglichen Beziehungen zu seiner Bank bzw. seinem Kreditinstitut, sei es im Rahmen eines Girokontos, Sparbuchs, Wertpapierkaufs oder einer Finanzierung. Die sich hieraus ergebenden rechtlichen Probleme sind vielschichtig.

Auch im Rahmen von Insolvenz und Zwangsversteigerung kommt den Banken bzw. Kreditinstituten eine erhebliche Rolle zu. Zwangsversteigerung und Insolvenz werden maßgeblich durch die Bank gestaltet. So kommt es im Vorfeld einer Insolvenz häufig zur Kreditkündigung und sich anschließender Verwertung von Sicherheiten. Zu nennen ist vorrangig das Vorgehen aus einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld. In einem förmlichen Verfahren kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Rechtsgrundlage ist das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Zuständig ist das Amtsgericht.

In der neusten Rechtsprechung hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach mit der Frage der fehlerhaften Anlageberatung befasst. Auslöser war die Pleite der viertgrößten US-Investbank Lehman Brothers. Die Schadenersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Lehman Zertifikaten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. September 2011 abgewiesen.

Die Beratungsleistungen der rybak.zehender.wirtschaftskanzlei in Northeim im Bereich des privaten Bankrechts lassen sich wie folgt zusammenfassen:

• Darlehen und Kündigung der Geschäftsbeziehung;
• Verwertung von Kreditsicherheiten;
• Kündigung des Darlehens und Zwangsversteigerung der Immobilie;
• Bürgschaft und Inanspruchnahme des Bürgen;
• Bürgschaft und Sittenwidrigkeit;
• Kündigung der Geschäftsbeziehung und Insolvenz;
• Fehlerhafte Beratung und Schadenersatz;
• Erarbeitung von Sanierungskonzepten und Sanierungsmaßnahmen.

Die rybak.zehender.wirtschaftskanzlei in Northeim und den Regionen Einbeck, Osterode und Göttingen vertritt Banken bzw. Kreditinstitute bei der Forderungsdurchsetzung. Ebenso beraten wir Geschäftsführer von Unternehmen und wirtschaftlich engagierte Privatpersonen in den genannten Problemfeldern.
Aufgrund unserer guten regionalen Kontakte stehen wir Ihnen für Verhandlungen mit Banken, insbesondere im Fall einer sich abzeichnenden Unternehmenskrise zur Verfügung. Wir erstellen mit Ihnen unter Einbeziehung Ihrer Bank Sanierungskonzepte. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen setzen wir unter Beachtung Ihrer wirtschaftlichen Zeisetzungen um.

Ihre Rechtsanwälte für Bankrecht

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